Akteneinsichtsportal Login
Über das Akteneinsichtsportal erhalten Sie Zugang zu elektronischen Akten, die Gerichte und Staatsanwaltschaften für Sie zur Einsicht bereitgestellt haben. Um Akteneinsicht zu beantragen, wenden Sie sich bitte zunächst an das zuständige Gericht oder die zuständige Staatsanwaltschaft.
Das Akteneinsichtsportal ist über einen Link im beA-Portal A oder direkt über die Internetseite https://www.akteneinsichtsportal.de/ erreichbar.
Sie haben die Möglichkeit sich am Akteneinsichtsportal unter Verwendung ihres beA Postfachs anzumelden.
Hierfür wählen Sie die Funktion "Zu den Akten" A und wählen in der anschließenden Auswahl die Option: "SAFE-Verzeichnisdienst der Bundesrechtsanwaltskammer (beA-Postfächer)".
Sie werden dann auf die beA-Anmeldeseite weitergeleitet.
Wählen Sie ein Anmelde-Token aus und klicken Sie auf "Anmelden". Für die Anmeldung wird, wie auch bei der Anmeldung in der beA-Anwendung, die Client Security verwendet. Diese kann über den entsprechenden Link heruntergeladen werden.
Am Akteneinsichtsportal können sich alle aktiven Benutzer (Rechtsanwälte/innen und Mitarbeiter/innen) anmelden. Um Akteneinsicht zu beantragen, wenden Sie sich bitte zunächst an das zuständige Gericht oder die zuständige Staatsanwaltschaft.