Signieren

 

Unabhängig davon, ob sie ein elektronisches Empfangsbekenntnis (eEB) abgeben oder ablehnen, kann dieses signiert werden.

Hinweis: Eine Signatur ist für Abgabe eines elektronischen Empfangsbeknntnis nötig, wenn das elektronsiche Empfangsbekenntnis nicht aus dem eigenen Postfach versendet wird oder Sie nicht das Recht "30 - eEBs mit VHN versenden" für dieses Postfach besitzen.

Klicken Sie auf die Schaltfläche "Strukturdatensatz signieren" A, um den Signaturvorgang zu starten.

Die Schaltfläche ist nur aktiv, wenn die Pflichtfelder der eEB-Antwort befüllt sind (Zustellungsdatum bzw. Ablehnungsgrund und Erläuterung).

Wenn Sie den Strukturdatensatz signiert haben, werden alle Eingabefelder ausgegraut und sind nicht mehr editierbar.

Es erscheint die Schaltfläche "Signatur-Prüfprotokoll anzeigen" B. Klicken auf diese Schaltfläche öffnet das Prüfprotokoll für die Strukturdatensatzsignatur xjustiz_nachricht.xml.p7s (diese ist in der Oberfläche nicht sichtbar). Mit einem Icon (grün, gelb, rot) wird das Ergebnis der Signaturprüfung angezeigt.

Durch einen Klick auf den Text im Banner "Elektronisches Empfangsbekenntnis anzeigen" können Sie das eEB anzeigen. Durch einen Klick auf das "xjustiz_nachricht.xml" im Banner wird das xjustiz_nachricht.xml in einem neuen Browser Tab angezeigt. Mit einem Klick auf das Icon "Herunterladen" neben dem  xjustiz_nachricht.xml öffnet sich ein Dialog, mit dem das xjustiz_nachricht.xml lokal gespeichert kann.

Mit der Schaltfläche "Signatur löschen" A können Sie die Signaturdatei wieder entfernen und die Eingabefelder wieder editierbar machen.