Signaturverfahren und Signaturschlüsselauswahl

 

Ziel der qualifizierten elektronischen Signatur ist der Nachweis von Authentizität und Integrität von Anhängen. Mit der beA-Signaturkarte und der beA Client Security werden ausschließlich qualifizierte elektronische Signaturen erstellt. Da die elektronische Signatur der eigenhändigen Unterschrift entspricht, kann sie nur durch einen Rechtsanwalt – den Postfachinhaber oder einen Vertreter – einem Anhang hinzugefügt werden. Beim Signieren wird die Signatur als eigene Datei mit der Dateiendung ".p7s" abgelegt. Nach der Signatur sind zwei Anhänge vorhanden, zum Beispiel: Die Datei "schriftsatz001.pdf" soll signiert werden. Der Signaturvorgang wird durchgeführt. Die Originaldatei bleibt erhalten und die Signaturdatei wird dazu erzeugt. Nach der Signatur existieren diese Dateien:

  • schriftsatz001.pdf = Originaldatei
  • schriftsatz001.pdf.p7s = Signaturdatei

In beA können Sie:

  • Anhänge signieren: Einzelne oder mehrere Anhänge einer Nachricht können nach dem Hochladen signiert werden.
  • Stapelsignatur: Mit der Stapelsignatur können Sie Schriftsätze für mehrere Nachrichten signieren. Die Stapelsignatur kann aus der Nachrichtenübersicht im Ordner Entwürfe gestartet werden.
  • eEBs signieren: Außerdem können Strukturdaten von elektronischen Empfangsbekenntnissen signiert werden. In diesem Fall wird die Datei xjustiz_nachricht.xml signiert.

Für die Anbringung von qualifizierten elektronischen Signaturen mit der beA Client Security können ausschließlich unterstützte Signaturkarten (Hardware-Token) und Chipkartenleser benutzt werden. Mit dem kartenlosen Fernsignaturdienst der Bundesnotarkammer (BNotK) können Sie auch ohne Chipkartenleser qualifizierte elektronische Signaturen anbringen.

Folgende Signaturverfahren werden von beA unterstützt:

  • Fernsignatur mit und ohne Karte
  • Signaturkarten

1. Fernsignatur

Mit der Fernsignatur können Sie qualifizierte elektronische Signaturen (qeS) erzeugen. Dabei befindet sich das qualifizierte Zertifikat nicht auf der Karte, sondern bei Ihrem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter, die Signaturerstellung erfolgt also im Auftrag des Unterzeichners aus der Ferne. Dabei verbleibt das zu signierende Dokument die ganze Zeit beim Signaturersteller und verlässt dessen Anwender-PC beim Signieren nicht. 

1.1 Fernsignatur mit Karte

Wenn Sie den Signaturvorgang starten und mit einer Fernsignaturkarte signieren, stellt beA eine Verbindung zu Ihrem Fernsignaturdienst her. Anschließend werden Sie aufgefordert Ihre PIN zur Anmeldung am Fernsignaturdienst einzugeben. Geben Sie Ihre PIN ein und bestätigen dies mittels "OK". Ist diese Anmeldung erfolgreich, wird im Anschluss die Signatur erzeugt.

Falls Sie mehr als eine Fernsignatur in Ihrem Account hinterlegt haben, wird der Dialog "QES-Zertifikat für die Signatur" geöffnet und das jeweilige Zertifikat kann ausgewählt und mit "OK" bestätigt werden.

  • Voraussetzungen: Da zum Anbringen der Fernsignatur eine Anmeldung bei dem Dienst des qualifizierten Vertrauensdiensteanbieters erforderlich ist, benötigen Sie zwingend eine Internetverbindung. Außerdem ist wie bei der Signaturkarte ein Kartenlesegerät, eine entsprechende beA-Karte und die zugehörige PIN für die Anmeldung notwendig.
  • Verbindung zu Ihrem Fernsignaturdienst: Da das System eine Verbindung zu Ihrem Fernsignaturdienst aufnehmen muss, kann es sowohl vor als auch nach der PIN-Eingabe zu einer kurzen Wartezeit kommen. Bitte starten Sie den Signaturvorgang nicht erneut.
  • Eine PIN für Anmeldung und Signatur: Die neuen beA Chipkarten, die eine Fernsignatur ermöglichen, werden nur noch mit einer PIN ausgeliefert. Das bedeutet für Sie im täglichen Betrieb, dass nur noch eine PIN für das Anmelden und das Anbringen qualifizierter Signaturen zum Einsatz kommt. Eine separate Signatur-PIN gibt es nicht mehr.
  • Technische Fehler: Falls es zu technischen Fehlern durch bspw. eine fehlende Verbindung zu Ihrem Fernsignaturdienstleister kommt, wird Ihnen eine Fehlermeldung angezeigt.

1.2 Fernsignatur ohne Karte

Für die Fernsignatur ohne Karte erfolgt die Bestätigung der qualifizierten elektronischen Signatur über ein registriertes Mobilgerät in Verbindung mit einer von der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer (BNotK) bereitgestellten Signatur-Freigabe-App mit dem Namen “authentigo”

In diesem Verfahren wird auf das persönliche qualifizierte Zertifikat in der hochsicheren Umgebung des Fernsignaturdienstes bei der BNotK zugegriffen und die Identität über die Signatur-Freigabe-App “authentigo” bestätigt.

  • Voraussetzungen: Sie benötigen neben dem Zertifikat für die qualifizierte elektronische Signatur der Bundesnotarkammer die Signatur-Freigabe-App “authentigo” der BNotK auf Ihrem mobilen Endgerät. Sie müssen außerdem einmalig das mobile Endgerät im Kundenportal der Zertifizierungsstelle der BNotK registrieren.
  • Ein Kartenleser sowie eine Karte und PIN sind nicht erforderlich.
  • Technische Fehler: Falls es zu technischen Fehlern durch bspw. eine fehlende Verbindung zu Ihrem Fernsignaturdienstleister kommt, wird Ihnen eine Fehlermeldung angezeigt.
  • Weitere Informationen zur Nutzung der kartenlosen Fernsignatur finden Sie hier.

2. Signaturkarte

Bei einer Signaturkarte befindet sich das Zertifikat zum Anbringen einer qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) auf der Karte.

Wenn Sie den Signaturvorgang starten und mit einer Signaturkarte signieren, öffnet sich der Dialog "QES-Zertifikat für die Signatur auswählen". Wählen Sie in diesem Dialog das gewünschte Zertifikat aus der Liste per Mausklick aus und bestätigen es mit der Schaltfläche "OK". Anschließend öffnet sich der Dialog zur Eingabe der PIN. Geben Sie Ihre Signatur-PIN ein und bestätigen dies mittels "OK". 

  • Zertifikat abgelaufen: Eine Signaturkarte mit einem abgelaufenen Zertifikat kann nicht zum Signieren benutzt werden. Wenn Sie eine Signaturkarte auf der Dialogseite QES-Zertifikat für die Signatur ausgewählt haben, können Sie sich über die Schaltfläche Token-Details alle Daten des Signaturzertifikats prüfen. Das Signaturzertifikat wird rot hinterlegt dargestellt und kann nicht verwendet werden. Der Dialog QES-Zertifikat für die Signatur auswählen bleibt geöffnet und Sie können eine andere Signaturkarte auswählen.
  • Signieren mehrerer Dateien: Abhängig davon, ob Sie eine Multisigatur- oder Stapelsignaturkarte besitzen oder nicht müssen Sie ggf. die PIN für jede Datei erneut eingeben. Bei unterstützten Multisignaturkarten oder Stapelsignaturkarten können mehrere Dateien mit einer PIN-Eingabe signiert werden.
  • Umgang mit Chipkartenleser und Signaturkarte:
    • Chipkartenleser vom Rechner trennen: Trennen Sie niemals einen Chipkartenleser vom Rechner, solange das Programm ausgeführt wird. Beenden Sie das Programm, bevor Sie einen Chipkartenleser vom Rechner trennen.
    • Entfernen der Signaturkarte: Entfernen Sie niemals während des Signaturvorgangs die Signaturkarte aus dem Chipkartenleser. Warten Sie damit, bis das Programm den Signaturvorgang beendet hat.
  • Warnungen während der Signaturanbringung: Während des Signierens wird der Zertifikatsstatus Ihrer Signaturkarte geprüft. Wenn eine Sperrung festgestellt wird oder es sich nicht um ein qualifiziertes Zertifikat handelt oder eine Prüfung nicht durchgeführt werden kann, erhalten Sie entsprechende Warnhinweise. Auch in diesen Fällen können Sie auf Wunsch die Signatur durchführen.

Hinweis zur D-Trust Card 5.1/5.4

Bei der Verwendung der Karten D-Trust Card 5.1 oder D-Trust Card 5.4. ist eine CAN (Card Access Number) notwendig. Bei der Verwendung der Karte als Login-Token oder beim Signieren müssen Sie ggf. die CAN eingeben.

Über die Eingabe der 6-stelligen CAN wird ein sicherer Kanal zum Kartenchip aufgebaut über den die Karte mit der jeweiligen Softwareanwendung kommuniziert. Die CAN kann von der Anwendung gespeichert werden, so dass die Eingabe nur einmalig bei der ersten Nutzung erfolgt.

3. Dialogbeschreibung "QES-Zertifikat für die Signatur auswählen"

Dialog „QES-Zertifikat für die Signatur auswählen" mit dem Zertifikat in der Tabelle „Sicherheits-Token-Auswahl", im Bild mit A markiert. Die Schaltfläche „OK" zum Bestätigen der Auswahl ist mit B markiert.

Der Dialog dient der Auswahl eines Signatur-Zertifikates, wenn Sie eine qualifizierte elektronischen Signatur (QES) anbringen möchten. 

Der Dialog zeigt alle verfügbaren Zertifikate A in einer Liste an. Klicken Sie nach der Auswahl des Sicherheits-Tokens auf die Schaltfläche "OK" B. Es öffnen sich die PIN-Dialoge zur Eingabe der Signatur-PIN.

Dialogelemente

 

Folgende Elemente sind Bestandteil dieses Dialogs.

Elemente Beschreibung
Sicherheits-Token-Auswahl In dem Anzeigefeld werden der Inhaber, der Aussteller sowie die Seriennummer des Zertifikats angezeigt.
Token-Details Mit dieser Schaltfläche können Sie sich die Zertifikatsdetails zu dem ausgewählten Sicherheits-Token anzeigen lassen.
OK Mit dieser Schaltfläche können Sie die Auswahl des QES-Zertifikats für die Signatur bestätigen.
Abbrechen Mit dieser Schaltfläche können Sie die Auswahl eines QES-Zertifikats für die Signatur abbrechen und den Dialog schließen.