Registrieren

 

Die Voraussetzungen für den Zugriff auf Ihr besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) ist, dass Sie sich in beA registriert haben. Dabei kann zwischen den folgenden Typen unterschieden werden.

Registrierung für Benutzer

  • mit eigenem Postfach: Diese Registrierung ist für Benutzer bestimmt, welche ein eigenes Postfach besitzen, für das sie eine Karte über die Bundesnotarkammer erhalten haben. Es handelt sich hierbei um Anwälte und Syndikusrechtsanwälte sowie Berufsausübungsgesellschaften.
  • ohne eigenem PostfachSollten Sie Mitarbeiter einer Kanzlei sein und Zugang über eine Mitarbeiterkarte oder ein Software-Zertifikat erhalten haben, befolgen Sie bitte die Anleitung "Registrierung für Benutzer ohne eigenes Postfach". 

1. Voraussetzungen

1.2 Registrieren für Benutzer

1.2 beA Client Security starten

 

Bevor Sie das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) benutzen können, müssen Sie die beA Client Security starten. Die beA Client Security kann automatisch oder manuell gestartet werden. Hierfür muss die beA Client Security zunächst heruntergeladen und installiert werden. 

Hinweis: Um die korrekte Funktion der beA Client-Security sicherzustellen, sollten Sie den Chipkartenleser vor dem Start der beA Client-Security mit dem Rechner verbinden. Wenn bereits ein anderes Programm ausgeführt wird, das auf Chipkartenleser zugreift, sollten Sie dieses beenden, da nicht mehrere Programme gleichzeitig auf den angeschlossenen Chipkartenleser zugreifen können.