Registrieren
Die Voraussetzungen für den Zugriff auf Ihr besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) ist, dass Sie sich in beA registriert haben. Dabei kann zwischen den folgenden Typen unterschieden werden.
Registrierung für Benutzer
- mit eigenem Postfach: Diese Registrierung ist für Benutzer bestimmt, welche ein eigenes Postfach besitzen, für das sie eine Karte über die Bundesnotarkammer erhalten haben. Es handelt sich hierbei um Anwälte und Syndikusrechtsanwälte sowie Berufsausübungsgesellschaften.
- ohne eigenem Postfach: Sollten Sie Mitarbeiter einer Kanzlei sein und Zugang über eine Mitarbeiterkarte oder ein Software-Zertifikat erhalten haben, befolgen Sie bitte die Anleitung "Registrierung für Benutzer ohne eigenes Postfach".
1. Voraussetzungen
1.2 Registrieren für Benutzer
- Halten Sie Ihre
- beA-Karte (Hardware-Token) und
- Ihre PIN bereit.
- Für die Registrierung ist ein Kartenleser notwendig. Stecken Sie Ihre beA-Karte in Ihren Kartenleser.
Die auszuführenden Schritte sind auf der Seite Registrieren mit eigenem Postfach zu entnehmen.
- Sie benötigen den bei der Anlage Ihres Benutzers generierten
- Benutzernamen und
- das zugehörige Kennwort.
- Sicherheits-Token
- Software-Token oder
- Mitarbeiter-Karte: Für die Mitarbeiter-Karte ist ein Kartenlesegerät notwendig. Stecken Sie Ihre Mitarbeiter-Karte in Ihren Kartenleser.
Die auszuführenden Schritte sind auf der Seite Registrieren ohne eigenes Postfach zu entnehmen.
1.2 beA Client Security starten
Bevor Sie das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) benutzen können, müssen Sie die beA Client Security starten. Die beA Client Security kann automatisch oder manuell gestartet werden. Hierfür muss die beA Client Security zunächst heruntergeladen und installiert werden.
Hinweis: Um die korrekte Funktion der beA Client-Security sicherzustellen, sollten Sie den Chipkartenleser vor dem Start der beA Client-Security mit dem Rechner verbinden. Wenn bereits ein anderes Programm ausgeführt wird, das auf Chipkartenleser zugreift, sollten Sie dieses beenden, da nicht mehrere Programme gleichzeitig auf den angeschlossenen Chipkartenleser zugreifen können.